Wohnungseinbrüche:Verqueres Signal

Ist ein Einbruch wirklich so schlimm wie Menschenraub?

Von Ronen Steinke

Recht scheinheilig ist es immer, eine Strafverschärfung - so wie jetzt im Fall der Wohnungseinbrüche - gleich als Symbolpolitik zu kritisieren. Denn jede Erhöhung eines Strafrahmens ist Symbolpolitik genauso wie auch jede Absenkung eines Strafrahmens (das kommt freilich so gut wie nie vor). Das ganze Strafrecht ist symbolisch, weil schon hundertfach die Indizien dafür zusammengetragen worden sind, dass höhere Strafen kaum abschrecken. Trotzdem erfüllen die Strafrahmen (genauer: die Wertungen, die sie zum Ausdruck bringen) eine gesellschaftlich wichtige Funktion. Es ist die gängige Währung, in der privates Unrecht öffentlich benannt wird.

Die Wertungen sollten nur in sich konsistent sein. Wenn der Besitz von Drogen in "nicht geringer Menge" hierzulande schon mit der gleichen Freiheitsstrafe von einem Jahr aufwärts bedroht wird wie eine schwere Körperverletzung, bei der das Opfer ein Auge verliert, dann ist das verquer. Auch bei Raub und Menschenraub: Auf das Entreißen einer Handtasche steht wie auf das Entführen eines Menschen eine Mindeststrafe von einem Jahr. Und jetzt soll noch jeder Wohnungseinbruch auf eine Stufe mit Gewalttaten und Entführungen gehoben werden? Ohne Raum für Differenzierung durch den Richter, der den Einzelfall kennt?

Das ist noch nicht einmal als Symbol stimmig. Als Maßnahme realer Verbrechensbekämpfung sowieso nicht.

© SZ vom 31.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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