Wochengrafik:Schlafverbot in der Kabine

Wie die EU die Arbeitsbedingungen für Fernfahrer verbessern will.

Von Marco Völklein

Sechs Tage auf Achse - danach sollen Lkw-Fahrer künftig Anspruch auf eine 45-stündige Pause außerhalb ihrer Fahrerkabine haben. Um die Arbeitsbedingungen für Fernfahrer zu verbessern, beschlossen die EU-Verkehrsminister in dieser Woche ein Paket von Verordnungen und Richtlinien, das neben Regelungen gegen Lohn- und Sozialdumping auch ein Kabinen-Schlafverbot vorsieht. Dieses soll aber wohlgemerkt nur für die vorgeschriebene 45-stündige Wochenruhezeit nach sechs Tagen am Steuer gelten.

In den sechs Tagen zuvor dürfen die Trucker nach wie vor in ihrem Lastwagen nächtigen. Die gerade in den Abendstunden vielerorts komplett zugeparkten Rastanlagen an den Autobahnen dürfte die neue Regelung also kaum entlasten - zumal es nach Branchenangaben an den Fernstraßen viel zu wenige Hotels gibt, die ausreichend dimensionierte Parkmöglichkeiten für die Lastwagen bieten. Selbst wenn ausreichend Hotelbetten für die Wochenruhezeit geschaffen würden, müssten die verwaisten Lastwagen mit ihrer Fracht effektiv bewacht werden.

Die geplante Neuregelung wird aber nicht nur in Hinblick auf ihre Praktikabilität kritisch gesehen. Vor allem osteuropäische Länder wenden ein, Staaten wie Deutschland und Frankreich wollten mit Hilfe der Kosten verursachenden EU-Regelung nur ihre Märkte gegen die günstigere Konkurrenz abschotten

© SZ vom 08.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: