Whistleblower:Berlin vertrödelt EU-Richtlinie

Die Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2019 wird aller Voraussicht nach in Deutschland nicht mehr vor Ablauf der Frist im Dezember in nationales Recht umgesetzt werden. Darüber berichtete die FAZ. Die Richtlinie sieht vor, dass Personen geschützt werden, die Verstöße gegen das EU-Recht in bestimmten Bereichen melden - etwa wenn es um öffentliche Aufträge oder Verbraucher- und Datenschutz geht. Sie gilt sowohl für den öffentlichen Bereich wie auch für Firmen. Sie sieht vor, dass Behörden und Unternehmen interne Meldestellen schaffen müssen. Bereits seit dem vergangenen Jahr liegt ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, der darüber hinaus auch Verstöße gegen deutsches Strafrecht erfassen soll, etwa bei sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz. Darüber haben sich aber die Koalitionspartner Union und SPD bisher nicht einigen können. Nach der Wahl im September müssen die Beratungen neu beginnen.

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