Die mittelhessische Stadt Wetzlar hätte der rechtsextremen NPD den Zugang zur Stadthalle vor eineinhalb Jahren nicht verweigern dürfen - das entschied das Verwaltungsgericht Gießen am Dienstag. Das Gericht gab damit einer Klage des NPD-Stadtverbandes statt, der die Halle im März 2018 für eine Wahlkampfveranstaltung nutzen wollte. Es sei rechtswidrig gewesen, der Partei keinen Zugang zu gewähren, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Der Fall hatte schon vor einem Jahr für Aufsehen gesorgt, weil sich die Stadt über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinweggesetzt hatte. Dieses hatte nach langen juristischen Auseinandersetzungen angeordnet, dass Wetzlar die Stadthalle der NPD überlassen müsse.
Wetzlar:NPD gewinnt Rechtsstreit
Lesen Sie mehr zum Thema