Werbung für Terror im Internet:Mehrjährige Haftstrafe im Terrorhelfer-Prozess

Weil er im Internet für Terrorgruppen geworben und ein Enthauptungsvideo verlinkt hatte, ist der Angeklagte im Koblenzer Terrorhelfer-Prozess zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.

Weil er im Internet für Terrorgruppen geworben und ein Enthauptungsvideo verlinkt hatte, ist der Angeklagte im Koblenzer Terrorhelfer-Prozess zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.

Hussam S. habe in 39 Fällen im Internet Werbung für Terrororganisationen gemacht, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG). Die Bundesanwaltschaft hatte in dem neu aufgerollten Verfahren eine Gesamtstrafe von vier Jahre und drei Monaten für den 27-Jährigen gefordert, die Verteidigung hatte auf zwei Jahre und zehn Monate Haft plädiert.

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