Die vor eineinhalb Jahren eingeführte Familienpflegezeit wird weiterhin wenig genutzt. Im Jahr 2013 wurden bislang 71 entsprechende Versicherungsanträge gestellt, wie aus Angaben des Bundesfamilienministeriums hervorging. Während ein Ministeriumssprecher auf die nötige "Anlaufzeit" derartiger Neuerungen verwies, sprachen Verbände und die Grünen von einem "Flop" des Gesetzes.
Die von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) erarbeitete Pflegezeitregelung war Anfang 2012 in Kraft getreten. Seither können Beschäftigte für maximal zwei Jahre ihre Arbeitszeit reduzieren, um nahe Angehörige zu pflegen. In dieser Zeit erhalten sie von ihrem Arbeitgeber eine höhere Vergütung als ihnen aufgrund ihrer geleisteten Arbeitsstunden eigentlich zusteht. Nach Ende der Pflegezeit müssen die Betroffenen dafür so lange zu einem geringeren Gehalt arbeiten, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Zur Absicherung der Arbeitgeber müssen die Mitarbeiter die Versicherung abschließen.
2012 hatten dies 102 Menschen getan. Ein Sprecher des Familienministeriums betonte, es gebe keine "belastbaren Zahlen und Statistiken über die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit", weil es keine Meldepflicht gebe. Die neuen Zahlen waren durch eine Anfrage des Linken-Familienpolitikers Jörn Wunderlich bekannt geworden. Das Familienministerium verwies in seiner Antwort darauf, dass die Familienpflegezeit "erst nach einer Anlaufzeit die volle Wirksamkeit erreicht".
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte die Familienpflegezeit einen "Flop mit Ansage" und forderte insbesondere einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, den das bisherige Gesetz nicht vorsieht. Die Kosten dafür müsse der Bund übernehmen, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Auch die Awo sprach von einem "Totalausfall". Hauptmängel seien der fehlende Rechtsanspruch und der bürokratische Aufwand.
"Das Gesetz gehört dringend überarbeitet", erklärte Awo-Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Die Grünen-Pflegepolitikerin Elisabeth Scharfenberg forderte unter anderem steuerfinanzierte Lohnersatzleistungen für pflegende Angehörige. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums werden etwa zwei Drittel der 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland ausschließlich durch Angehörige versorgt.