Weinstein:Urteil und Vorurteil

Lesezeit: 2 min

Ein Prozess, der von so viel öffentlichem Interesse und Berichterstattung begleitet wird, gerät in Verdacht, unfair zu werden. Doch die Jury hat besonnen geurteilt. Und die #MeToo-Bewegung entfaltet Wirkung.

Von Meredith Haaf

Wie der Prozess gegen Harvey Weinstein wegen Vergewaltigung in mehreren Fällen ausgehen würde, war überhaupt nicht abzusehen. Auch wenn es anders wirkte: Der Prozess war gesellschaftspolitisch und popkulturell derartig aufgeladen, dass man das Gefühl hatte, nicht nur Hunderte Zuschauer, sondern auch die komplette #MeToo-Debatte säße mit im Saal.

Dass die Geschworenen es sich unter diesem Eindruck nicht leicht gemacht haben, zeigt das Urteil. Weinstein ist in zwei der Anklagepunkte für schuldig befunden worden. Von dem gewichtigsten Vorwurf eines besonders gewalttätigen sexuellen Angriffs wurde er aber freigesprochen. Trotzdem kann man sich fragen, ob etwas dran ist an dem Vorwurf, den Weinsteins Verteidigerin Donna Rotunno noch während des Prozesses vorbrachte: Aufgrund des enormen öffentlichen Interesses an den Vorwürfen gegen ihn habe Weinstein keine Chance auf einen fairen Prozess gehabt.

Geht man davon aus, ein gerechtes Verfahren sei nur in einer neutralen gesellschaftlichen Stimmung möglich, hat Rotunno recht: Wegen der minutiösen Enthüllungen in der Öffentlichkeit, noch bevor es zur Anklage kam, und der anschließenden prozessbegleitenden Berichterstattung hat sich eine qualifizierte öffentliche Meinung zu Weinstein gebildet. Und natürlich ist diese Stimmung bis zum Gericht durchgedrungen. Hält man daher das Verfahren für unfair, müsste man darüber hinaus grundsätzlich zu dem Ergebnis kommen, ein gerechter Prozess in sexualstrafrechtlichen Fragen sei unmöglich. Denn in kaum einem anderen Bereich spielt die gesellschaftliche Grundstimmung so eine wichtige Rolle.

Allerdings wirkt sich diese Stimmung - in den USA wie hierzulande - wesentlich zum Nachteil der Opfer aus. Von angezeigten Sexualstraftaten kommt nur ein Bruchteil zur Anklage. Nicht nur die Verurteilungsquoten sind niedrig, sondern auch die Strafen sind häufig gering. Das hängt mit dem Strafrecht selbst zusammen, das in Deutschland immerhin schon reformiert wurde, aber auch damit, dass in sexualpolitischen Fragen schon sehr lange eine Stimmung herrscht, die Frauen zu leichtfertigen Opfern und Männer zu leicht hinreißbaren Tätern erklärt.

Eine breite Solidarität mit und unter Opfern sexualisierter Gewalt ist hingegen historisch gesehen ein neuartiges Phänomen. Dass es diese Solidarität endlich gibt, schadet zunächst niemandem, auch nicht Männern - von denen übrigens viele unter den Solidarischen sind. Dass sie entstanden ist, zeigt, wie viel die #MeToo-Bewegung schon erreicht hat. Denn die Bereitschaft, denen zu glauben, die sagen, was ihnen passiert ist, hängt auch davon ab, was Menschen bereit sind, von sich selbst und anderen zu glauben. Ob Menschen also begreifen, dass es nicht persönlicher Verdienst, sondern Gnade ist, nicht in sexuelle Übergriffe verwickelt worden zu sein.

Aus den Grenzen des Glaubens an die Aussagen von Opfern mag sich auch erklären, dass die Jury bereit war, Weinsteins Verteidigung darin zu folgen, in seinen Taten habe sich kein kriminelles Muster gezeigt. Das Gericht beim nächsten Prozess in Los Angeles wird es vielleicht anders sehen. Es hat Vor- und Nachteile, wenn die ganze Gesellschaft mit im Gerichtssaal sitzt. Der erste Weinstein-Prozess zeigt jedenfalls, dass es der Gerechtigkeitsfindung nicht zwangsläufig schaden muss.

© SZ vom 26.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: