Verteidigung:Kein Suhler Sturmgewehr

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Warten auf den Nachfolger: Das G 36 soll bald ausgemustert werden. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Das Verteidigungsministerium entzieht der Firma C.G. Haenel einen Großauftrag wegen Patentrechtsverletzung. Profiteur ist ein Traditionsunternehmen aus Oberndorf.

Nach zähem Ringen hat sich der Waffenhersteller Heckler & Koch aller Voraussicht nach einen immens wichtigen Sturmgewehr-Großauftrag des Bundes gesichert. Das Bundesverteidigungsministerium teilte am Dienstag mit, dass der in dem Vergabeverfahren bisher präferierte Konkurrent C. G. Haenel wegen Hinweisen auf Patentrechtsverletzungen ausgeschlossen worden sei. "Nunmehr ist beabsichtigt, den Zuschlag der Firma Heckler & Koch zu erteilen." Es geht um 120 000 Sturmgewehre, die binnen sieben Jahren geliefert werden sollen. Zuletzt hatte H&K dem Vernehmen nach angeboten, den Auftrag für 179 Millionen Euro übernehmen zu wollen. Ganz sicher ist die Sache aber noch nicht. Denn schon im Februar hatte Haenel-Chef Olaf Sauer Rechtsmittel angedroht, sollte seine Firma doch noch den Kürzeren ziehen. Am Dienstag kam von Haenel zunächst keine Stellungnahme.

Haenel aus Suhl hatte sich bei dem Bieterverfahren überraschend gegen den Oberndorfer Traditionslieferanten Heckler & Koch durchgesetzt, der auch das aktuelle Sturmgewehr G36 liefert. Dieses soll nach einem Streit um die Treffgenauigkeit nach langen Schussfolgen oder auch unter Hitzeeinwirkung ausgemustert werden. Haenel hatte den Zuschlag bekommen mit der Begründung, die Waffe sei vergleichbar gut, aber deutlich billiger. Das Unternehmen gehört zu einem arabischen Rüstungskonzern.

Zwei Gutachten stützten die Minsteriumssicht, eins nicht

Das Ministerium führt nun Hinweise auf Patentrechtsverletzungen an, wie sie Ende vergangenen Jahres in Expertengutachten dargestellt worden seien. Diese betreffen das angebotene Magazin der Haenel-Waffe und spezielle Bohrungen, aus denen eingedrungenes Wasser wieder austreten kann ("over the beach"). Zu beiden Themen liegen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in der Geheimschutzstelle des Bundestages zwei Gutachten aus, die Patentrechtsverletzungen annehmen. Allerdings gibt es noch ein drittes Gutachten, in dem Zweifel formuliert werden, ob die Bohrungen überhaupt patentrechtsfähig sind.

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