Verfassungsgericht:Eilantrag der AfD gescheitert

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Im Streit um Zuschüsse für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der AfD als unzulässig abgewiesen. Die Stiftung bleibt damit vorerst ohne öffentliche Leistungen. Die AfD hatte vom Bundesinnenministerium Zahlungen von insgesamt fast 1,4 Millionen Euro für die Jahre 2018 und 2019 gefordert. Die AfD habe nicht plausibel gemacht, dass der Stiftung ohne die Anordnung der sofortigen Auszahlung von Geldern wirklich die Insolvenz drohe, heißt es in der Begründung. Auch die Befangenheitsanträge der AfD gegen mehrere Richter wurden abgelehnt.

Ob die AfD damit auf Dauer vom Finanztopf für die parteinahen Stiftungen ferngehalten werden kann, ist damit aber noch längst nicht ausgemacht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen bei der Verteilung der Mittel "alle dauerhaft ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt" werden. Gegen eine Beteiligung der Erasmus-Stiftung spricht derzeit zwar noch der Umstand, dass die AfD zum ersten Mal im Bundestag sitzt; eine gewisse Dauerhaftigkeit ist wohl erst von der zweiten Legislaturperiode an gegeben. Fachleute fordern seit langem ein Stiftungsgesetz, das die Vergabe der Mittel regelt und beispielsweise Vorgaben für eine Kontrolle ihrer Verwendung macht. Denn es geht um enorme Summen: Im Jahr 2017 erhielten die derzeit sechs Stiftungen gut 580 Millionen Euro. Aus der AfD-Klage könnte also ein sehr grundsätzliches Verfahren werden, mit Konsequenzen für alle Stiftungen. Etwa zur Frage, ob die mit Parteipersonal besetzten Stiftungen wirklich so unabhängig von ihren Parteien sind, wie Karlsruhe es in einem Urteil von 1986 gefordert hat.

© SZ vom 20.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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