Urteil:Karlsruhe lehnt NPD-Verbot ab

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Das Bundesverfassungsgericht hält die rechtsradikale Partei zwar für "wesensverwandt" mit dem Nationalsozialismus. Sie sei aber politisch zu unbedeutend und darum keine Gefahr für die Demokratie.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei, bleibt aber dennoch erlaubt, weil sie zu klein und unbedeutend zur Durchsetzung ihrer Ziele ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem historischen Urteil entschieden. Danach kann eine Partei nur dann verboten werden, wenn "konkrete Anhaltspunkte von Gewicht" dafür vorliegen, dass sie überhaupt die Möglichkeit zu einer Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat.

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