Urteil aus Straßburg:Straftäter-Überwachung aus dem All

Die Richter in Straßburg billigen die Überwachung per GPS: Mutmaßliche Straftäter dürfen per Satellit beobachtet werden.

Die Verwendung von satellitengestützten Überwachungstechniken (GPS) ist bei strafrechtlichen Ermittlungen in Deutschland erlaubt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit seinem Urteil die Klage eines Mannes aus Mönchengladbach abgewiesen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte den Kläger 1999 wegen versuchten Mordes und mehrerer Sprengstoffanschläge zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Mit ihrer Hilfe dürfen mutmaßliche Straftäter überwacht werden: Das computergenerierte Bild zeigt einen Satelliten, der Ortsdaten bestimmt. (Foto: ddp)

Der Betroffene, ein ehemaliges Mitglied der linksradikalen Organisation "Antiimperialistische Zelle" , war zuvor mit Hilfe eines heimlich ins Auto eingebauten GPS-Geräts beobachtet worden. Als er aufgrund dieser Maßnahme überführt werden konnte, reichte er Klage ein. Er argumentierte, die Beobachtung per GPS von Dezember 1995 bis Februar 1996 und das daraus resultierende Strafverfahren seien nicht vereinbar mit dem Recht auf Privatleben und auf ein faires Verfahren.

Die Richter entschieden jedoch, dass gegen kein Gesetz verstoßen wurde. Sie wiesen in ihrem Urteil darauf hin, dass mit der Überwachung weitere Bombenanschläge verhindert werden sollten. "Sie diente damit dem Interesse der nationalen und öffentlichen Sicherheit, der Vorbeugung von Verbrechen und dem Schutz der Rechte der Opfer." Die Satellitenüberwachung sei erst angeordnet worden, nachdem sich andere Methoden als wirkungslos erwiesen hätten. Außerdem sei der Kläger nur drei Monate lang beobachtet worden.

Die Richter bestätigen damit die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, das 2005 die Klage abgelehnt hatte.

© sueddeutsche.de/dpa/afp/lama - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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