Urteil am Arbeitsgericht:Schmähung als "Ossi" begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz

Das Wandbild vom "Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost" stammt noch aus der Wendezeit. Mit Vorurteilen müssen Ostdeutsche offenbar auch heute noch leben. (Foto: Jens Wolf/dpa)
  • Der Mitarbeiter einer Zeitungsredaktion erhält keine Entschädigung aufgrund von Schmähungen wegen seiner ostdeutschen Herkunft.
  • Der Redakteur hatte sich bei seiner Klage gegen den Arbeitgeber auf das Antidiskriminierungsrecht berufen.
  • Die Richter wiesen das ab. In ihrer Begründung stützten sie sich unter anderem auf den Fall der Mauer.

Von Jan Heidtmann, Berlin

Ostdeutsche sind keine eigene Ethnie. Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom August hervor, das jetzt veröffentlicht wurde. Anlass für den Richterspruch war der Fall eines Mitarbeiters einer deutschlandweit publizierten Sonntagszeitung, der sich wegen seiner Herkunft aus Ostdeutschland diskriminiert sieht und deshalb gegen den Verlag auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt hatte.

Der Mitarbeiter war 2011 als stellvertretender Ressortleiter angestellt worden, vier Jahre später machte er psychische und körperliche Gesundheitsprobleme geltend, wonach ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt wurde. Weitere drei Jahre später erhob der Mitarbeiter Klage gegen seinen Arbeitgeber, da er von seinen Vorgesetzten wegen seiner Herkunft verbal erniedrigt worden sei.

So sei er in Redaktionssitzungen als dummer Ossi bezeichnet und mit Stasi-Mitarbeitern gleichgestellt worden. Diese Diskriminierung hätten seine psychischen Störungen ausgelöst.

Seine Klage stützte der Mitarbeiter unter anderem auf das Antidiskriminierungsgesetz, nach dem Menschen nicht wegen ihrer Rasse, ihre sexuellen Identität, ihrer Religion oder eben ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt werden dürfen. Er legte sogar ein Expertengutachten vor, nach dem Ostdeutsche eine eigene Ethnie darstellten.

In ihrem Urteil stellten die Arbeitsrichter jedoch fest, "dass Menschen ostdeutscher Herkunft nicht Mitglieder einer ethnischen Gruppe sind". Dabei verwiesen sie auch auf ähnlich lautende Urteile in anderen Fällen bei den Arbeitsgerichten in Stuttgart und Würzburg. So sei die Weltanschauung in der DDR nicht einheitlich gewesen, argumentieren die Richter. Das werde unter anderem durch "den Fall der Mauer" belegt.

© SZ vom 18.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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