Ungarn:Rechtsextremist unerwünscht

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Horst Mahler auf einer Aufnahme von 2009. Der einstige Linksradikale wandelte sich zum Rechtsradikalen und gilt als unbelehrbar. Er hatte sich anhaltend antisemitisch geäußert. (Foto: Christof Stache/AP)

Horst Mahlers Flucht nach Ungarn endet mit seiner Festnahme. Er hatte Asyl beantragt.

Der gesuchte Holocaust-Leugner Horst Mahler ist am Montag in Ungarn festgenommen worden. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft München II. Zuerst hatte die taz über eine Festnahme Mahlers berichtet. Zuvor hatte die Mitteldeutsche Zeitung gemeldet, Mahler habe in Ungarn politisches Asyl beantragt, um einer Haftstrafe in Deutschland zu entgehen. Dies gehe aus einer Erklärung hervor, die der 81-Jährige im Internet veröffentlicht habe.

"Ich habe am 12. Mai 2017 den Führer der ungarischen Nation, Viktor Orbán, ersucht, mir als politisch Verfolgtem Asyl in Ungarn zu gewähren", zitierte die Zeitung aus der Erklärung, die demnach mit den Worten endet: "Im Vertrauen auf den Freiheitssinn des Volks der Ungarn lege ich mein Schicksal in die Hände seiner Regierung." Dann folge die handschriftliche Signatur Horst Mahler. Der Münchner Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich sagte, nun müsste ein Antrag auf Auslieferung gestellt werden. Zum weiteren Verfahren wollte er sich allerdings nicht äußern.

Als Mahler aufgefordert wurde, seine Haft anzutreten, floh er ins Ausland

Die ungarische Polizei bestätigte Mahlers Festnahme am Nachmittag. Der Deutsche sei am Montag um 13.45 Uhr in der westungarischen Grenzstadt Sopron in Gewahrsam genommen worden, teilte sie am Montagnachmittag auf ihrer Webseite mit. Die ungarische Botschaft in Berlin hatte dem Ansinnen Mahlers zuvor umgehend eine Absage erteilt. Auf ihrer Facebook-Seite teilte die Auslandsvertretung mit: Ungarn sei ein Rechtsstaat und Mitglied der EU, Deutschland sei ebenfalls ein Rechtsstaat und Mitglied der EU. "Ein solches Ersuchen entbehrt daher jeder Grundlage, zudem, wenn es an den ungarischen Ministerpräsidenten adressiert wird."

Der wegen Volksverhetzung verurteilte Rechtsextremist Mahler hatte sich im April seinem Haftantritt in Brandenburg durch eine Flucht ins Ausland entzogen. In einem am 9. April online veröffentlichten Video sagte er, die Haftaufforderung sei eine "politische Verfolgung ohne rechtliche Grundlage". Er werde nun politisches Asyl in einem "aufnahmebereiten, souveränen Staat" erbitten. Mahler verbüßte seit 2009 eine Gesamtfreiheitsstrafe von knapp zehn Jahren wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust. In München und Potsdam waren entsprechende Urteile gegen ihn ergangen. Im Sommer 2015 erhielt er wegen einer schweren Erkrankung Haftverschonung. Ende vergangenen Jahres hob das Oberlandesgericht Brandenburg die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung allerdings auf, vorausgegangen war eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft München II. Die Münchner bestanden auf der vollständigen Verbüßung der Haftstrafe, deshalb kümmern sie sich derzeit auch um den Fall.

Der einstige Linksradikale, der sich zum Rechtsradikalen wandelte und als unbelehrbar gilt, hatte sich immer wieder antisemitisch geäußert. Mahler gehörte zur ersten Generation der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) um Andreas Baader und Ulrike Meinhof. Er verbüßte wegen Straftaten im Zusammenhang mit der RAF von 1970 bis 1980 eine Haftstrafe. In den 90er-Jahren erregte der Rechtsanwalt dann mit rechtsextremen Äußerungen Aufsehen

© SZ vom 16.05.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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