Diese Dinge juristisch beim Namen zu nennen, ist nicht schwierig. Das türkische Militär begeht seit zwei Wochen im Norden Syriens Kriegsverbrechen. Dokumentiert sind Angriffe auf Wohngebiete, einen Marktplatz, eine Schule, auch sind 190 000 Zivilisten nach Angaben der Vereinten Nationen vertrieben worden. Die deutsche Bundesanwaltschaft spricht nur das Offensichtliche aus, wenn sie jetzt guckt, ob man diese Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht konkreten Schuldigen zuordnen kann und gegen diese ermitteln könnte oder müsste.
Schwieriger ist, was daraus für Deutschland folgt. Die Bundesrepublik ist einer der wichtigsten Waffenlieferanten der Türkei. Um es juristisch zu sagen: Wer einem Verbrecher das Werkzeug liefert, begeht Beihilfe. Nun hat zwar die Bundesregierung angekündigt, keine neuen Exporte mehr zu genehmigen. Schon vereinbarte Lieferungen aber - das ist entscheidend - will man großteils erlauben.
Das reicht nicht. Es reicht nicht, wenn nur das Genehmigen aufhört, es muss das Liefern aufhören. Es hätte schon längst aufhören müssen. Deutsche Waffenfirmen sollten einen Grundsatz des Völkerstrafrechts bedenken: Wer sich an Kriegsverbrechen beteiligt - und sei es durch Beihilfe -, der kann sich niemals darauf herausreden, eine Regierung habe ihm dies erlaubt.