Stuttgarter Oberlandesgericht:PKK-Funktionäre zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

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Dreieinhalb Jahre Haft: die mutmaßlichen Terrorwerber der Kurdischen Arbeiterpartei PKK vor Gericht (Foto: dpa)

Verurteilt wegen Werbung für den Terror: Weil zwei ehemalige Funktionäre der Kurdischen Arbeiterpartei PKK Jugendliche für Angriffe auf türkische Einrichtungen gewinnen wollten, verhängte das Stuttgarter Oberlandesgericht eine dreieinhalbjährige Haftstrafe.

Zwei ehemalige Funktionäre der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilte die beiden Männer am Freitag zu jeweils dreieinhalb Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden 30-Jährigen waren nach Überzeugung des Senats hochrangige Kader der Jugendorganisation der PKK "Komalen Ciwan" (deutsch: "Gemeinschaft der Jugend"). Die Mitglieder dieses Jugendverbands haben vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und neue Anhänger zu rekrutieren.

Die verurteilten Männer sollen Jugendliche für die PKK und deren bewaffneten Kampf gegen türkische Einrichtungen angeworben haben und hatten die Aufgabe, Geld und Ausweispapiere für Reisen zu Kampfeinsätzen der PKK im Nordirak zu beschaffen. Darüber hinaus waren sie in die Propaganda- und Schulungsarbeit der Organisation sowie die Beschaffung von Finanzmitteln eingebunden. Die Verurteilung eines Angeklagten sei zusätzlich wegen tateinheitlich begangener Erpressung erfolgt, erklärte das Stuttgarter Oberlandesgericht.

"Nach den Feststellungen des Senats strebt die PKK einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die vorwiegend im Südosten der Türkei Anschläge auf türkische Polizisten und Soldaten verüben", heißt es seitens des Oberlandesgerichts. Zweck und Tätigkeit der PKK seien darauf gerichtet, durch Anschläge Mord und Totschlag in der Türkei zu gehen.

Die beiden PKK-Mitglieder waren am 17. Juli 2011 festgenommen worden. Seit September 2012 wurden in dem Fall mehr als 40 Zeugen und Sachverständige vernommen. Die Bundesanwaltschaft hatte deutlich höhere Haftstrafen von fünf Jahren sowie fünf Jahren und drei Monaten gefordert. Die beiden Angeklagten bleiben weiterhin in Untersuchungshaft.

Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten und wird von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung eingestuft.

© Süddeutsche.de/dpa/soli - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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