Strafgesetzbuch:Signal gegen Antisemitismus

(Foto: dpa)

Von Ronen Steinke, Berlin

Antisemitische Motive sollen künftig im Strafgesetzbuch als besonders strafschärfend aufgeführt werden. Dies hat am Donnerstag die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) angekündigt. Bislang sind Richter nur allgemein angehalten, "rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende" Beweggründe besonders zu gewichten, wie es im Paragrafen 46 heißt. Die Formulierung war 2015 als Reaktion auf die Mordserie des NSU eingeführt worden. Obwohl schon bisher Antisemitismus unter "menschenverachtend" subsumiert werden kann, soll er künftig auch ausdrücklich erwähnt werden, um "ein deutliches Signal" zu setzen, wie Lambrecht im Bundestag sagte. Sie griff damit eine Forderung des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung auf, Felix Klein, der im Gespräch mit der SZ allerdings auch einschränkte: "Oftmals scheitert die Verfolgung antisemitischer Straftaten daran, dass Antisemitismus von den Ermittlungsbehörden nicht erkannt wird."

© SZ vom 29.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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