Die Kieler Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke (SPD) eingeleitet. Es bestehe der Anfangsverdacht der Untreue in besonders schwerem Fall, teilte die Anklagebehörde mit.
Hintergrund ist Gaschkes bekannt gewordener Steuerdeal mit einem Augenarzt. Dieser zahlt demnach für alte Immobiliengeschäfte 4,1 Millionen Euro Gewerbesteuern und bekommt dafür 3,7 Millionen an Zinsen und Säumniszuschlägen erlassen.
Laut Staatsanwaltschaft besteht ein Anfangsverdacht, dass die Eilentscheidung Gaschkes pflichtwidrig vorgenommen wurde und zu einem Vermögensnachteil für die Stadt führte. Die Ermittlungen richten sich auch gegen Stadtkämmerer Wolfgang Röttgers. Gegen ihn bestehe der Anfangsverdacht der Beihilfe, führte die Staatsanwaltschaft an.
Für Gaschke erklärte ihr Anwalt Gerald Goecke zu dem Ermittlungsverfahren: "Dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kann Frau Gaschke aus zahlreichen Gründen mit Gelassenheit entgegensehen." So habe es die Ratsversammlung per Beschluss ausdrücklich abgelehnt, Gaschkes Eilentscheidung aufzuheben. Es sei abwegig, ihr zu unterstellen, sie habe der Stadt einen Vermögensnachteil zufügen wollen oder einen solchen auch nur billigend in Kauf genommen.