Sterbehilfe-Kontroverse:Kusch verteidigt sich

Lesezeit: 1 min

Der frühere Hamburger Justizsenator Kusch bestreitet, dass er sich bei der Sterbehilfe für eine 79-Jährige aus Würzburg zum "Herrn über Leben und Tod" gemacht habe. Der Ethikrat bezieht derweil Position.

Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat seine umstrittene Sterbehilfe für eine 79-jährige Frau aus Würzburg verteidigt. "Ich habe mich nicht zum Herrn über Leben und Tod gemacht und fühle mich weiter mit Fug und Recht als Mitglied der evangelischen Kirche", sagte er der Frankfurter Rundschau.

Der umstrittene frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch sieht sich zu Unrecht in der Kritik. (Foto: Foto: AP)

Die 79-Jährige sei "geistig völlig wach" gewesen, habe "ihren körperlichen Verfall aber als unerträglich" empfunden, sagte Kusch. Deshalb habe sich die Frau entschieden, zu sterben. "Sie wollte ihr Leben als Ausdruck größter Autonomie dann beenden, als sie es für richtig hielt", sagte Kusch.

Er habe die "Rolle des Vollstreckers des Willens" der Frau übernommen und habe "nichts getan, um sie zu bestärken", sagte Kusch der Zeitung weiter. Geld habe er für seine Hilfe nicht genommen. Bis Sterbehilfe normal sei, wolle er weitermachen. "Ich halte mein Angebot aufrecht", sagte Kusch dem Blatt.

Unterdessen bezog der Deutsche Ethikrat Stellung zu dem Fall. An Organisationen wie der des Hamburger Ex-Senators Roger Kusch sei grundsätzlich nichts falsch, sagte der Vorsitzende des Ethikrates, Edzard Schmidt-Jortzig, der Berliner Zeitung. "Wenn der Betroffene in einem persönlichen Abwägungsprozess zu der Erkenntnis kommt, sein Leben beenden zu wollen, dann ist das sein gutes Recht", sagte er.

Es gebe bei vielen Menschen offenbar ein Bedürfnis, sich solchen Organisationen anzuvertrauen. "Die Aufgabe der Vereine sollte es aber nicht sein, diese Menschen zum Tod zu ermuntern", sagte Schmidt-Jortzig. Die Grenze zur Strafwürdigkeit sei überschritten, wenn es den Organisationen nur darum gehe, mit Sterbehilfe Geld zu verdienen.

Das von einigen Bundesländern geplante Gesetz, mit dem organisierte Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt werden soll, lehnte Schmidt-Jortzig ab. "Das geht mir entschieden zu weit. Man kann ein so sensibles Thema nicht mit dem Strafrecht angehen", sagte er.

Dieses Vorgehen würde dafür sorgen, dass mehr Menschen in die Schweiz oder nach Holland reisten, um sich dort bei der Selbsttötung helfen zu lassen. Eine wirksame Kontrolle der Organisationen sei zielführender, sagte Schmidt-Jortzig.

© AFP/gal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: