Ausländer, die bei der Einreise nach Deutschland falsche Angaben zu Namen oder Herkunftsland gemacht haben, sollen es nach Plänen des Bundesinnenministeriums später mit einer Einbürgerung schwerer haben. Unter einer falschen Identität hierzulande verlebte Jahre sollen nicht mehr angerechnet werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das ist bedeutend, weil ein Ausländer in der Regel acht Jahre im Land gelebt haben muss, bevor der deutsche Pass beantragt werden kann. "Eine Rechtsordnung, die sich ernst nimmt, darf nicht Prämien auf die Missachtung ihrer selbst setzen. Sie schafft sonst Anreize zur Rechtsverletzung", heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf.
Staatsbürgerschaft:Bei Falschangaben kein Pass
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