Spionageaffäre:Bundesanwaltschaft schaltet sich ein

In der Affäre um den schweizerischen Nachrichtendienst und die Wuppertaler Steuerfahndung prüft jetzt die Bundesanwaltschaft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt.

Von Hans Leyendecker, München

Die Spionageaffäre um den schweizerischen Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und die Wuppertaler Steuerfahndung beschäftigt jetzt auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Sie will prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt und hat deshalb am Dienstag einen entsprechenden Prüfvorgang eingeleitet. Deutschlands oberste Ermittlungsbehörde ist unter anderem für die Strafverfolgung von Spionage zuständig. Infrage käme der Paragraf 99 des Strafgesetzbuches (Geheimdienstliche Agententätigkeit). Durch einen Bericht des Schweizer Wirtschaftsmagazins Bilanz war jüngst publik geworden, dass der NDB im Laufe des Jahres 2013 einen Agenten im Einsatz gehabt haben soll, um Informationen über Steuerfahnder in NRW zu beschaffen. Er soll für seinen Einsatz in einer konspirativen Wohnung des NDB trainiert worden sein. Im Visier des Schweizer Agenten waren angeblich Beamte der Steuerfahndung Wuppertal. Die Wuppertaler ermitteln seit Jahren gegen Schweizer Banker, die Beihilfe beim Steuerbetrug deutscher Kunden geleistet haben.

Das neue Prüfverfahren der Karlsruher gegen unbekannt ist durch die Presseberichterstattung ausgelöst worden. Der vergleichsweise kleine schweizerische NDB gilt dabei als "Geheimdienst einer fremden Macht". Ob aus dem Prüfvorgang später ein ordentliches Ermittlungsverfahren wird, ist ungewiss.

© SZ vom 26.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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