Sparkassen:Extremist darf Konto behalten

Die Sparkasse Paderborn-Detmold darf nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn ein Konto nicht kündigen, weil der Verfassungsschutz den Inhaber als rechtsextremistisch eingestuft hat. Das Gericht entschied am Mittwoch, dem Antrag auf einstweilige Anordnung der Identitären Bewegung stattzugeben, weil "der Verein zwar unter Beobachtung steht, aber es kein Vereinsverbot gibt". Außerdem habe der Verein nachweisen können, dass er kein Konto bei anderen Banken einrichten konnte. So dürfe die Sparkasse, zumindest bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren, das Konto nicht kündigen. Der Verfassungsschutz hatte die Identitäre Bewegung im Juli 2019 als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft.

© SZ vom 08.08.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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