Daniel Düsentrieb, der zerstreute Hühnervogel aus der Comic-Stadt Entenhausen, hat wunderbare Dinge erfunden. Das Brotschmierinstrument gehört dazu und auch das Dunkellicht.
Die Schulden-Uhr, am Gebäude vom Bund der Steuerzahler Deutschland in Berlin. Sie zeigt am 29. Mai 2009 die aktuelle Höhe der deutschen Staatsschulden an.
(Foto: Foto: AP)Ihm würde man zutrauen, auch eine Schuldenbremse zu bauen. Das wäre eine zierliche stählerne Apparatur, die jeden deutschen Politiker automatisch, geräuschvoll und äußerst schmerzhaft zwickt, wenn er wieder einmal neue Kredite für fragwürdige Projekte aufnehmen möchte. Und natürlich auch dann, wenn er staatliche Schulden nicht zurückzahlt, obgleich er es sich leisten kann.
Im Grundgesetz gibt es bereits eine Schuldenregel
Das Gerät aber gibt es leider nicht. Die Schuldenbremse existiert nur auf dem Papier und ist alles andere als zierlich.
Wenn der Bundesrat im Juni zustimmt und die Verfassungsrichter keine Einwände haben, wird im Grundgesetz alsbald ein Wortungetüm stehen, das regelt, wie und wann Bund und Länder künftig Schulden machen dürfen.
Dass die papierne Bremse tatsächlich auch im richtigen Moment zupackt, kann getrost bezweifelt werden. Denn im Grundgesetz gibt es längst eine Schuldenregel.
Die besagt in einfachen Worten, dass der Staat nicht mehr ausgeben darf, als er investiert, es sei denn, die gesamte Wirtschaft gerät aus dem Gleichgewicht.
Wie ernst die Politiker aller Parteien im Bund, den Ländern, den Städten und den Gemeinden diesen Artikel nehmen, zeigt der Rekordstand der Neuverschuldung.
Im Nachtragshaushalt, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat, sind 47,6 Milliarden Euro frische Kredite vorgesehen. Insgesamt dürfte der Bund in diesem Jahr neue Schulden von 80 Milliarden Euro machen, vielleicht sogar noch mehr.