Sachsen-Anhalt:Stahlknecht entschuldigt sich

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Trotz dienstrechtlicher Probleme sollte der Polizeigewerkschafter Rainer Wendt Staatssekretär werden. Nun nimmt der CDU-Innenminister die Verantwortung dafür auf sich.

Nach der Aufregung um die Personalie Rainer Wendt hat Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht weiterhin den Rückhalt seiner Parteikollegen im Landtag. Bei einer geheimen Abstimmung habe die Mehrheit der Fraktion dem Minister ihr Vertrauen ausgesprochen, sagte CDU-Fraktionschef Siegfried Borgwardt nach einer fast dreistündigen Sondersitzung am Freitag. Stahlknecht habe zusammen mit Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) alle Fragen zum geplatzten Wechsel von Wendt nach Magdeburg beantwortet. Nach MDR-Informationen ging die geheime Abstimmung mit 16 zu 13 Stimmen denkbar knapp für Minister Stahlknecht aus. Wie der MDR weiter berichtet, habe nach Informationen aus Teilnehmerkreisen zur auch Regierungschef Reiner Haseloff seinem Innenminister das Vertrauen ausgesprochen. Stahlknecht übernahm in einem kurzen Statement auch die Verantwortung, er habe sich "in aller Form" entschuldigt. "Die Sache Wendt war, auch wenn andere daran mitbeteiligt waren an der Entscheidungsfindung, ein Fehler von mir", sagte Stahlknecht.

Wendt habe ihn umgekehrt auch nicht richtig informiert. Vor einer Woche hatten Stahlknecht und Haseloff überraschend bekannt gegeben, dass der politische Hardliner und Polizeigewerkschafter Wendt Staatssekretär im Innenministerium werden soll. Schon kurz nach der Verkündung hatten CDU-Abgeordnete ihren Unmut darüber geäußert, dass sie von der Personalie per Pressemitteilung erfahren hatten. Nach viel Kritik und einer kurzzeitigen Krise der Kenia-Koalition aus CDU, Grünen und SPD wurde der Wechsel abgeblasen, ohne Begründungen zu nennen. Jetzt sagte Stahlknecht, ihm und Haseloff seien Umstände zu spät bekannt und bewusst geworden, die einer Ernennung aus rechtlichen Gründen im Wege gestanden hätten. Bereits seit Monaten ist allerdings bekannt, dass Wendt wegen dienstrechtlicher Vergehen von seinem früheren Dienstherren derzeit die Pension gekürzt wird. Unter diesen Umständen ist eine Beförderung zum Spitzenbeamten nach sachsen-anhaltischem Recht nicht möglich. Staatskanzlei und Innenministerium hatten sich bis jetzt dazu nicht geäußert und auf die Vertraulichkeit der Gespräche verwiesen.

© SZ vom 30.11.2019 / SZ, dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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