Sachsen-Anhalt:CDU-Kreisverband gewinnt

Parteien haben Anspruch auf Sonderbeiträge ehrenamtlicher Bürgermeister. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag. Er gab damit der Klage des CDU-Kreisverbands Burgenland gegen den ehemaligen Bürgermeister von Finneland (Sachsen-Anhalt) statt. Dass kommunale Mandatsträger von ihrer Aufwandsentschädigung etwas an ihre Partei abgeben müssen, sei nicht zu beanstanden. Es handele sich dabei um in den Parteisatzungen festgelegte verbindliche Zahlungspflichten. Die Tatsache, dass der Mann als Einzelkandidat angetreten und von der Partei gar nicht unterstützt worden war, spiele hier keine Rolle, befanden die Richter. Es ging in diesem Fall um 740 Euro.

© SZ vom 01.02.2023 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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