Saarland:"Historischer Tag" für die CDU in Saarbrücken

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Bei der Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt unterliegt die SPD-Kandidatin.

Von Susanne Höll, Frankfurt

Die Saar-SPD hat in der Landeshauptstadt eine bittere Niederlage erlitten. Bei der Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt unterlag die langjährige sozialdemokratische Amtsinhaberin Charlotte Britz, wenn auch knapp, ihrem Herausforderer Uwe Conradt mit 247 Stimmen. Die 61 Jahre alte, zuletzt umstrittene Britz erhielt 49,7 Prozent der Stimmen, der 42-jährige bisherige Vorsitzende der Landesmedienanstalt kam auf 50,3 Prozent. Damit stellt die CDU erstmals seit mehr als 40 Jahren den Oberbürgermeister der Stadt Saarbrücken, die jahrzehntelang als Bastion der Sozialdemokraten galt.

Der CDU-Landesvorsitzende und Ministerpräsident Tobias Hans sprach von einem "historischen Tag" und freute sich im Gespräch mit der Deutschen Presseagentur, dass die Christdemokraten nun zumindest wieder einen Oberbürgermeister einer deutschen Landeshauptstadt stellen. In Wiesbaden könnte am kommenden Sonntag ein weiterer CDU-Politiker in das Rathaus einziehen. Dann findet dort eine Stichwahl statt.

Britz, Nach-Nach-Nach-Nachfolgerin des späteren Ministerpräsidenten und inzwischen zur Linkspartei gewechselten SPD-Bundesvorsitzenden Oskar Lafontaine, reagierte schockiert auf diesen von ihr und der Partei unerwarteten Ausgang des Votums. Die studierte Sozialwissenschaftlerin, die seit 2004 im Amt war, sagte, sie müsse das Resultat für sich selbst noch analysieren, und deutete an, dass jüngere Konflikte in der Stadtpolitik sie Sympathien gekostet haben könnten.

Dazu gehört auch die Affäre um den Neubau des Fußballstadions, der sich extrem verteuert hat und länger hinzieht als erwartet. Zudem gibt es Klagen aus einigen Stadtteilen, die sich vernachlässigt fühlen. Dazu kommt der in vielen Städten spürbare Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Zuletzt hatte sich Britz mit dem Chef der Saarbrücker Berufsfeuerwehr, Josef Schun, einen bizarren Streit geliefert. Sie hatte ihn nach teilweise offenkundig fragwürdigen Beschwerden aus der Feuerwehr versetzt, war mit ihren Entscheidungen aber vor Gericht gescheitert.

© SZ vom 11.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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