Russland:Verstoß gegen Menschenrechte

Russland hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall des in einem Gefängnis zu Tode gekommenen kremlkritischen Anwalts und Wirtschaftsprüfers Sergej Magnitski mehrfach gegen die Menschenrechte verstoßen. Der Gerichtshof mit Sitz in Straßburg verurteilte Russland am Dienstag zur Zahlung von rund 34 000 Euro Entschädigung an die Ehefrau und die Mutter Magnitskis. Die medizinische Versorgung Magnitskis in einer Haftanstalt in Moskau sei unzureichend gewesen, und das habe letztendlich zu seinem Tod geführt, erklärte das Gericht. Zudem sei der nach seinem Tod durchgeführte Prozess nicht fair gewesen.

Magnitski hatte Beamten des russischen Innenministeriums Millionenbetrug vorgeworfen, war dann unter Vorwürfen des Steuerbetrugs festgenommen worden und starb Ende 2009 im Untersuchungsgefängnis. 2013 sprach ihn ein russisches Gericht der Steuerflucht schuldig. Magnitskis Arbeitgeber, der US-Investmentbanker Bill Browder, machte den 37-Jährigen posthum mit einer internationalen Kampagne zu einem Symbol für Menschenrechtsverstöße in Russland. US-Präsident Barack Obama unterschrieb 2012 ein eigens nach Magnitski benanntes Gesetz mit politischen und wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russland.

© SZ vom 28.08.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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