Rückblick:Rechtsextreme? Bei uns doch nicht

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Vor 20 Jahren explodierte in Düsseldorf-Wehrhahn eine Bombe und verletzte zehn junge Menschen, die meisten von ihnen jüdische Einwanderer - der Anschlag aber blieb ungesühnt.

Von Ronen Steinke

Mit dem Wort Terrorismus verhält es sich interessant. Bei Taten gegen Vertreter des Staates ist man damit schnell zur Hand in Deutschland. Bei denselben Taten gegen schwache Gruppen der Gesellschaft - gegen Ausländer, Juden oder andere marginalisierte Minderheiten - war man lange viel zurückhaltender. Von Terrorismus war lange gar nicht die Rede gewesen im Fall des Bombenanschlags in Düsseldorf-Wehrhahn, der sich soeben zum 20. Mal jährte.

Zehn junge Leute, die meisten von ihnen jüdische Einwanderer aus Russland, waren am 27. Juli 2000 auf dem Heimweg von ihrer Sprachschule, scherzend und plaudernd, als die Bombe explodierte: Bis heute ist ungeklärt, wer in diesem Moment den Fernzünder auf dem S-Bahnhof Wehrhahn auslöste und mehrere von ihnen schwer verletzte, sodass eine Frau, im fünften Monat schwanger, ihr ungeborenes Kind verlor.

Es hätte nahegelegen, den Rechtsextremen Ralf S. zu verdächtigen, dessen Militaria-Laden sich direkt gegenüber der Sprachschule bei der S-Bahn befand. Aber Polizei und Staatsanwaltschaft erklärten damals, Ralf S. sei nicht in eine rechtsextreme Szene eingebettet, die es in Düsseldorf zudem nicht gebe. So hielten sie die Terror-Ermittler der Karlsruher Bundesanwaltschaft auf Abstand und die Ermittlungen auf kleiner Flamme. Terrorparagrafen wurden nicht aktiviert, besondere Ermittlungsbefugnisse nicht genutzt. Der Rechtsstaat mied den großen Alarm - und blieb erfolglos.

Jahre später deutete Ralf S. prahlerisch selbst an, er sei es gewesen. Da waren die meisten Spuren schon erkaltet, die Erinnerungen vieler Zeugen schon verblasst. Der geringe Einsatz der Ermittler im ersten Anlauf hatte den Misserfolg zementiert. Als S. sich erst 2018 vor dem Landgericht Düsseldorf zu verantworten hatte, zeichnete sich der Freispruch so deutlich ab, dass die Richter ihn schon Wochen vor dem Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen mussten.

"Im Prozess wurden Versäumnisse bei den Ermittlungen nach dem Anschlag deutlich, die nicht mehr wettgemacht werden konnten", so heißt es nun auf einer neuen Gedenktafel, die am Tatort in Düsseldorf hängt. "Unverzeihlich und unbegreiflich" hat das am Montag die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen genannt, die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Im Prozess war klar geworden: Ein V-Mann des Landesverfassungsschutzes, ein Mann mit einer auffälligen "Blood-&-Honour"-Tätowierung auf der Schläfe, hatte im Sommer 2000 für den Verdächtigen Ralf S. als Wachmann gearbeitet. Über Kontakte in die rechte Szene hätte es einiges zu erhellen gegeben, wenn man gewollt hätte. Außerdem: Die jüdischen Sprachschüler waren vor dem Anschlag von Neonazis bedroht worden.

Gegen den linken Terrorismus der RAF, dem insgesamt 34 Menschen zum Opfer fielen, hat der Rechtsstaat jahrelang mit allen Mitteln gekämpft. Die Geschichte des rechten Terrorismus, der allein seit 1990 je nach Zählweise 100 bis hin zu mehr als 200 Menschen das Leben gekostet hat, ist unterbeleuchtet geblieben.

© SZ vom 28.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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