Regierung:Umerziehungslager: Zwangsarbeit ohne Richterspruch

Peking (dpa) - Wegen seiner Arbeitslager steht China schon lange in der Kritik. Ohne Gerichtsverfahren kann die "Umerziehung durch Arbeit" (Laojiao) bis zu drei Jahre willkürlich angeordnet und noch um ein Jahr verlängert werden.

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Peking (dpa) - Wegen seiner Arbeitslager steht China schon lange in der Kritik. Ohne Gerichtsverfahren kann die "Umerziehung durch Arbeit" (Laojiao) bis zu drei Jahre willkürlich angeordnet und noch um ein Jahr verlängert werden.

Nach vagen Schätzungen von Menschenrechtsgruppen dürften zuletzt 200 000 bis 400 000 Menschen in rund 300 solcher Lager gesessen haben.

1957 wurden die Lager geschaffen. Zumindest der Idee nach sollten hier Kleinkriminelle durch Arbeit umerzogen werden, um sie wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Doch schon Ende der 50er Jahre wurden rund 500 000 in Ungnade gefallene Intellektuelle in solche Lager gesteckt. Bis heute werden neben Dieben, Prostituierten oder Randalierern auch lästige Bittsteller, Aktivisten und Dissidenten inhaftiert.

Mit der Administrativhaft wurden unliebsame Kritiker ohne Richter oder Anwalt aus dem Weg geräumt. Viele Bürgerrechtler wie auch der heute wegen Untergrabung der Staatsgewalt verurteilte und inhaftierte Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo haben in den Lagern gesessen. Auch Zehntausende Angehörige der in China verbotenen Kultbewegung Falun Gong sind zur Umerziehung inhaftiert worden. Häufig wurden sie misshandelt. Eine unbekannte Zahl kam ums Leben.

Die Arbeitslager machen gute Geschäfte. Eigentlich sollen Insassen nur sechs Stunden am Tag arbeiten. Doch berichten selbst offizielle chinesische Quellen, dass Häftlinge ausgebeutet werden und häufig sieben Tage die Woche zehn Stunden arbeiten müssten.

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