Am Ende ging es um genau sechs Euro vor dem Sozialgericht im niedersächsischen Stade. Ein Asylbewerber aus Afrika hatte gegen die Höhe des Regelsatzes geklagt, nach dem sich bemisst, wie viel Geld er vom Sozialamt des Landkreises Cuxhaven bekommt. Pro Monat waren das nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 354 Euro. Die Richter gaben ihm recht und stellten fest, er habe "einen um 6,00 Euro monatlich höheren Anspruch" als von der Behörde festgesetzt.
Der Betrag mag nicht allzu hoch sein, verweist aber auf ein größeres Problem. Seit Anfang 2016 hat der Bund den Regelsatz, der den Bedarf von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern decken soll, nicht mehr an steigende Preise angepasst. Eigentlich soll das wie bei Hartz IV jährlich geschehen, per Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin. So steigt etwa der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger im Januar 2019 um 2,02 Prozent, für Alleinstehende also auf monatlich 424 Euro. Doch die Sätze für Asylbewerber wurden weder 2017 noch 2018 angehoben. Und auch für 2019 gibt es noch keine entsprechende Verordnung - "in Ermangelung einer gesetzlichen Neufestsetzung", wie das Ministerium mitteilt.
Dass nun Zehntausende Asylbewerber und Geduldete weniger Geld bekommen, als ihnen zustünde, liegt an einem alten Streit zwischen Bund und Ländern. Die Bundesregierung, damals wie heute schwarz-rot, hatte die Sätze eigentlich schon in einem "Dritten Änderungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz" anpassen wollen, das im Herbst 2016 durch den Bundestag ging. Weil Länder, in denen Grüne und Linke mitregieren, aber im Gesetz vorgesehene Kürzungen nicht mittragen wollten, scheiterte das Gesetz im Bundesrat. Die Bundesregierung rief daraufhin den Vermittlungsausschuss an, der schob das Problem in eine Arbeitsgruppe. Dann war die Legislaturperiode zu Ende, und alles musste nach der Bundestagswahl im Herbst 2017 wieder von vorne beginnen.
Viel passiert ist seither nicht. Man erarbeite "derzeit einen neuen Entwurf" für ein Gesetz, antwortete das Haus von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) im Bundestag auf eine Frage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke. Es sei "unerträglich, dass Schutzsuchende in Deutschland nun schon wieder seit Jahren mit Leistungen auskommen müssen, die auch nach Auffassung der Bundesregierung nicht das menschenwürdige Existenzminimum absichern", kritisierte Jelpke. Wann der Gesetzentwurf fertig sein soll, verriet ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung nicht. Das Ministerium hat aber ausgerechnet, was eine Erhöhung der Sätze Länder und Kommunen kosten wird: "Rund 20 Millionen Euro", heißt es in der Verordnung, welche die Regelsätze für Hartz-IV festlegt.
Die Sozialrichter in Stade wollten offenbar nicht mehr länger warten. "Durch eine gescheiterte Neuregelung wird die dynamische Anpassungsregelung gerade nicht außer Kraft gesetzt, sondern bleibt bestehen", schrieben sie in ihr Urteil. Das Sozialamt des Landkreises Cuxhaven ließen sie ausrechnen, wie viel mehr im Monat in Anlehnung an die bereits angepassten Hartz-IV-Sätze Asylbewerbern zustehen - heraus kamen dabei sechs Euro. Die Rechtsauffassung des Sozialgerichts Stade "deckt sich nicht mit der Auffassung der Bundesregierung", ließ das Ministerium auf Jelpkes Bundestagsanfrage wissen.
Die Richter haben "wegen der grundsätzlichen Bedeutung" dieser Rechtssache Berufung zugelassen. Die Organisation Pro Asyl forderte Flüchtlinge auf, ihre Leistungsbescheide baldmöglichst überprüfen zu lassen.