Rechtsextremismus:Niederlage für Kubitschek

Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hat einen Eilantrag des Verlegers Götz Kubitschek und seines Vereins "Institut für Staatspolitik" (IfS) abgelehnt. Kubitschek wollte den Verein aus dem Verfassungsschutzbericht 2020 des Landes Sachsen-Anhalt unter der Rubrik "Rechtsextremismus" streichen lassen, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. In der Begründung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts heißt es, der Antragsteller und der Verein würden "verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen". Das Institut für Staatspolitik zählt laut Bundesamt für Verfassungsschutz zum Netzwerk der Neuen Rechten, in dem rechtsextreme bis rechtskonservative Kräfte verortet werden.

© SZ vom 04.04.2023 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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