Reaktionen auf EuGH-Urteil:Streit um IP-Adressen

Die Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, hält die Speicherung von IP-Adressen zu Ermittlungszwecken für nötig und auch nach dem Nein des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung vom Dienstag für möglich. Claus sagte dem Evangelischen Pressedienst, die Bundesregierung müsse prüfen, wie der vom EuGH in dieser Hinsicht ermöglichte Spielraum "im Sinne des Kinderschutzes bei schwerster Kriminalität genutzt werden kann". Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) fordert weiter reichende Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden als die Koalitionspartner Grüne und FDP. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sagte am Dienstag, es müsse "endgültig Schluss sein mit den Debatten über anlasslose Vorratsdatenspeicherungen". Es gebe wirkungsvolle Alternativen, um "erst bei einem konkreten Verdacht relevante Informationen zur Strafverfolgung zu erfassen".

© SZ vom 22.09.2022 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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