Rätsel der Woche:Wo kann die Bundeswehr Vorbilder finden?

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An der Wehrmacht darf sich die Truppe nicht orientieren, darin sind sich alle einig. Doch welche positiven Anknüpfungspunkte gibt es? Die Debatte ist nach den jüngsten Affären von Neuem entbrannt.

Von Robert Probst

Die Verteidigungsministerin hat am Donnerstag den Anfang gemacht. Bei einem Workshop sagte Ursula von der Leyen (CDU), es sei an der Zeit, "uns als Bundeswehr des vereinten, demokratischen Deutschland unserer Geschichte und unserer Tradition neu zu vergewissern". Eine Affäre um rechtsextreme Umtriebe hatte im Frühjahr eine Diskussion über den Umgang der Streitkräfte besonders mit der Wehrmacht ausgelöst - nun soll der viel kritisierte Traditionserlass aus dem Jahr 1982 überarbeitet werden.

Er stammt vom damaligen Verteidigungsminister Hans Apel (SPD) und hat 30 Absätze. Ein Unrechtsregime wie das "Dritte Reich" kann Tradition demnach nicht begründen - darin sind sich alle einig; die 1955 gegründete Bundeswehr darf sich also nicht als Nachfolgerin der Wehrmacht verstehen. Bisher beruft sie sich auf drei Traditionslinien: Die preußischen Militärreformen Anfang des 19. Jahrhunderts, die Söldner- zu Bürgerarmeen machten; den "zivil-militärischen" Widerstand mit dem Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944 und die moderne Bundeswehr. Streit gibt es immer wieder um Absatz 25: "Wehrkundliche Exponate" dürfen gesammelt werden, müssen lediglich in den historischen Kontext eingeordnet werden. Hier seien schärfere Formulierungen nötig, sagen Experten.

Nun soll der Fokus außer auf den Aufbau einer modernen Armee innerhalb der Nato stärker auf jüngere Entwicklungen gerichtet werden: Dazu gehören etwa Auslandsmissionen, multinationale Einsätze, die Integration der NVA nach der Wiedervereinigung oder die Zulassung von Frauen zu allen Bereichen der Streitkräfte. Gefordert wird zudem eine bessere politische und historische Bildung für Soldaten - und die Umbenennung von Kasernen mit Wehrmachtsnamen. In einem hat der Erlass aber wohl recht: "Traditionsbewusstsein kann nicht verordnet werden."

© SZ vom 19.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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