Rätsel der Woche:Welche Folgen hat der Fall Wendt?

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Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft. (Foto: Oliver Berg/dpa)

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft bezog ein Gehalt des Landes NRW.

Von Detlef Esslinger

Der Fall Rainer Wendt hat Aufregung verursacht: weil das Land NRW dem Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) ein Polizeigehalt zahlte, obwohl er lange nicht mehr als Polizist arbeitete; weil dies nur aufgrund einer informellen Absprache geschah; weil es für einen Gewerkschafter zumindest ungeschickt ist, sich von seinem Gegenspieler - hier: dem Arbeitgeber NRW - bezahlen zu lassen.

Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, eine solche "faktische Freistellung" werde es nicht mehr geben. Als Polizist will Wendt nun in den Ruhestand gehen. Die Landesvorsitzenden von DPolG sowie des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) waren teilweise freigestellt, erhielten aber volle Bezüge. Dies will das Land nun "überprüfen". In Hamburg galt Ähnliches für André Schulz, den Bundesvorsitzenden des BDK, der eine Stelle am Landeskriminalamt hat. Er durfte zu hundert Prozent BDK-Arbeit machen, die Behörde übernahm aber weiterhin 50 Prozent seines Gehalts. Zwar geschah dies auf Basis einer Richtlinie für Sonderurlaub, anders als in NRW. Trotzdem hat der Polizeipräsident nun Gespräche mit Schulz angekündigt. Er soll künftig der "vereinbarten Teilzeitbeschäftigung" im LKA wieder nachgehen. In Rheinland-Pfalz wurde der dortige DPolG-Chef mittels einer großzügigen Auslegung des Personalvertretungsgesetzes freigestellt. Das Innenministerium will die Regelung aber wieder zurücknehmen.

Als DPolG-Chef dürfte Wendt sich wohl halten. Aber innerhalb des Beamtenbunds - zu dem die DPolG gehört - gibt es Unbehagen über den Anschein, den er erweckte: dass einer, der auf der Gehaltsliste der Landesregierung steht, womöglich innerlich nicht unabhängig von ihr ist. Ihm wird nachgesagt, im Herbst Vize des Beamtenbundes werden zu wollen. Mehrere Gesprächspartner dort finden, seine Aussichten hätten sich nun deutlich verschlechtert.

© SZ vom 11.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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