Rätsel der Woche:Was wären die Folgen eines NPD-Verbots?

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Sogar ihr Vermögen könnte eingezogen werden, wenn Karlsruhe die NPD verbietet. Doch das wäre nicht die härteste Konsequenz.

Von WOLFGANG JANISCH

Ein Parteiverbot ist, jedenfalls in rechtlicher Hinsicht, das Ende der Partei. Die Organisation wird aufgelöst, ihre Konten werden gesperrt, das Vermögen wird eingezogen. Das gilt nicht nur für die Partei selbst, sondern auch für ihre Teilorganisationen. Der Bundesrat hat seinen Antrag zum Verbot der NPD auch auf die Jungen Nationaldemokraten, den Ring Nationaler Frauen und die Kommunalpolitische Vereinigung erstreckt. Mit dem Verbot wäre natürlich auch die staatliche Parteienfinanzierung dahin, die sich für die NPD im Jahr 2014 auf immerhin 1,4 Millionen Euro summierte. Zweite finanzielle Konsequenz wäre, zumindest in der Theorie, der Einzug des Parteivermögens für gemeinnützige Zwecke - so hat es der Bundesrat beantragt. In der Praxis dürfte da freilich nicht viel zu holen sein, nicht nur, weil die Partei notorisch klamm ist: Die von der NPD genutzten Immobilien gehören offenbar überwiegend Privatpersonen. Laut taz soll der NPD-Anwalt Michael Andrejewski vor zwei Jahren offen bekannt haben, die Sicherung der Immobilien sei die "Hauptvorkehrung" gegen das Verbot. Das "Nationale Bewegungszentrum" in Anklam, wo Andrejewski Hartz-IV-Beratungen anbiete, gehört dem Blatt zufolge zwei NPD-Mitgliedern.

Besonders gravierend ist dagegen der Verlust der Mandate in den Parlamenten. Für den Bundestag (dort gibt es keine NPD-Abgeordneten), fürs Europaparlament (ein NPD-Abgeordneter) sowie für die Landtage (fünf Abgeordnete in Schwerin) ist der Verlust des Mandats per Gesetz zwingend vorgeschrieben. Auch bei kommunalen Mandaten führt das Parteiverbot fast überall zum automatischen Entzug, nur Baden-Württemberg und Berlin haben keine entsprechende Vorschrift. Der NPD gingen damit mehr als 330 Kommunalmandate verloren.

Weil ein Mandatsträger aber nicht nur als Parteigänger, sondern auch als Person gewählt wurde, ist der zwingende Verlust des Status als Abgeordneter oder Stadtrat durchaus umstritten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Jahr 2002 - es ging um ein Parteiverbot in der Türkei - einen solchen Automatismus beanstandet. Das Bundesverfassungsgericht wird daher prüfen müssen, ob es bei dem ausnahmslosen Mandatsentzug bleiben kann - oder ob den Betroffenen nicht zumindest die Chance eröffnet werden muss, ihre persönliche Distanz zum verfassungsfeindlichen Kern der Partei nachzuweisen.

Bleibt die Frage, was das Verschwinden der NPD für die rechtsextreme Szene insgesamt bedeuten würde. Sie wäre zumindest eine Zeit lang gelähmt, erwartet die Fachjournalistin Andrea Röpke. Denn die NPD sei, trotz derzeitiger Krise, als organisierte Partei immer noch eine "starke Bastion". Der Politologe Steffen Kailitz gibt aber zu bedenken: "Wir können durch ein Parteiverbot nicht das Problem des Rechtsextremismus in der Gesellschaft lösen."

© SZ vom 05.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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