Rätsel der Woche:Was kommt nach dem dritten Wahlgang?

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Dreimal scheiterte Albrecht Glaser bei der Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten. Jetzt ist der Ältestenrat am Zug - oder die AfD.

Von Robert Probst

Am Dienstag ist es der AfD bei der konstituierenden Sitzung des Bundestags nicht gelungen, ihren Kandidaten für den Posten des Parlamentsvizepräsidenten, Albrecht Glaser, durchzubringen. Glaser fiel in drei Wahlgängen jeweils deutlich durch - erhielt aber jeweils mehr Stimmen, als die AfD-Fraktion (92 Sitze) derzeit stellt. Ohne Probleme gewählt wurden der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und fünf seiner Stellvertreter. "Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten", heißt es in der Geschäftsordnung des Bundestags. Der AfD steht somit auf jeden Fall ein solcher Posten zu, die Mehrheit der Abgeordneten möchte allerdings den Kandidaten Glaser aufgrund von dessen umstrittenen Äußerungen über den Islam nicht in ein solch repräsentatives Amt wählen. Nun will die AfD-Fraktion in einer nächsten Sitzung Glaser erneut vorschlagen. In der Geschäftsordnung heißt es dazu allerdings seit dem Jahr 2006: "Weitere Wahlgänge mit einem im dritten Wahlgang erfolglosen Bewerber sind nur nach Vereinbarung im Ältestenrat zulässig." Dies ist die Lehre aus dem Eklat um die Vizepräsidentenwahl 2005. Damals fiel der Kandidat der Linken, Parteichef Lothar Bisky, in drei Wahlgängen durch. Später noch in einem vierten. Danach sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert: "Die Modifizierung der Geschäftsordnung muss den Zielkonflikt regeln: Den Anspruch jeder Fraktion, mit einem Vizepräsidenten vertreten zu sein, und den Anspruch der Parlamentarier, nur von Kollegen repräsentiert zu sein, denen sie mehrheitlich das Vertrauen aussprechen." Nun ist der Ältestenrat (ein Gremium aus etwa 30 erfahrenen Abgeordneten) am Zug - oder die AfD. Mit einem neuen Kandidaten könnte sie es noch dreimal versuchen. Die nächste Sitzungswoche beginnt am 20. November.

© SZ vom 28.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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