Quarantäne:Ohne Impfung keine Entschädigung

Ungeimpfte müssen in Baden-Württemberg damit rechnen, Verdienstausfälle wegen einer Corona-Quarantäne bald nicht mehr ausgeglichen zu bekommen. Das Infektionsschutzgesetz sehe zwar einen Entschädigungsanspruch vor, wenn Arbeitnehmern oder Selbstständigen eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot auferlegt werde, teilte das Gesundheitsministerium mit. Ein solcher Anspruch scheide aber aus, wenn dies durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können. "Dies gilt auch für nicht geimpfte Kontaktpersonen", teilte das Ministerium mit. "Wir gehen davon aus, dass bis zum 15. September jede und jeder in Baden-Württemberg die Möglichkeit für eine Impfung hatte", sagte der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. Die neue Regel gilt jedoch nicht für Menschen, die sich etwa aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

© SZ vom 03.09.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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