Fast drei Jahre nach dem Einsatz von Wasserwerfern gegen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 hat das Amtsgericht einem Medienbericht zufolge Strafbefehle gegen drei Polizisten verhängt.
Ein Kommandant und der Staffelführer erhielten eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung, wie die Stuttgarter Zeitung berichtet. Ein weiterer Kommandant sollte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen bezahlen, habe aber Einspruch eingelegt, so dass sein Fall nun öffentlich verhandelt werde. Beim Stuttgarter Amtsgericht war am Abend zunächst niemand für Nachfragen zu erreichen.
Bei dem Einsatz am 30. September 2010 hatte die Wasserwerfer-Besatzung den harten Wasserstrahl immer wieder auf die Demonstranten gerichtet. Mehrere von ihnen wurden erheblich verletzt.