Prozess in Augsburg:Schreiber und die Strauß-Söhne

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Im Prozess gegen den Lobbyisten Schreiber haben die Strauß-Söhne ausgesagt - für Aufsehen sorgten Unterlagen aus Liechtenstein.

Hans Holzhaider, Augsburg

Für Max Strauß, den älteren Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, ist es ein Déjà-vu-Erlebnis: Wieder einmal im Augsburger Landgericht, in eben dem Saal, in dem er 2004 wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und drei Jahre später, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben hatte, freigesprochen wurde.

Diesmal kommt Max Strauß nicht als Angeklagter, sondern als Zeuge, und auf der Anklagebank sitzt Karlheinz Schreiber, mit dem ihn früher einmal eine recht enge Freundschaft verband. Davon ist nichts übriggeblieben.

Auch von den Depressionen, unter denen Max Strauß während seines eigenen Prozesses sichtbar zu leiden hatte, ist nichts mehr zu spüren. Ohne Scheu unterhält er sich mit den Journalisten, mit einem etwas schiefen Lächeln im Gesicht, das verblüffend an den Schauspieler Otfried Fischer erinnert, dem der 50-jährige Max auch von der Statur her recht ähnlich ist.

Er wendet der Anklagebank den Rücken zu, und als ein unvermittelt anschwellendes Kameraklicken signalisiert, dass der Angeklagte den Saal betreten hat, schaut sich Max Strauß nur ganz kurz um, um sich dann sofort wieder abzuwenden.

Schwere Vorwürfe

Karlheinz Schreiber ist angeklagt, etwa 64 Millionen Mark an Schmiergeldern und Provisionen am deutschen Fiskus vorbei auf Schweizer Konten gebunkert und damit rund 22 Millionen Mark an Einkommensteuer hinterzogen zu haben.

Eines dieser Konten trug die Tarnbezeichnung "Maxwell", und die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass Nutznießer dieses Kontos zunächst Franz Josef Strauß und nach dessen Tod sein Sohn Max war. Es ließ sich aber nirgends ein Beleg dafür finden, dass Max Strauß auch nur eine müde Mark von diesem Geld tatsächlich erhalten hat, deshalb musste er freigesprochen werden.

Viel mehr als das kann er auch jetzt als Zeuge nicht berichten. Dass Karlheinz Schreiber der Inhaber jenes Kontos war, weiß er wohl aus den Prozessakten, aber nicht aus eigener Kenntnis. Er selbst habe nur in einem Fall "am Rande" mit Schreibers Geschäften zu tun gehabt, es ging dabei um den Verkauf von Airbus-Flugzeugen an thailändische Fluggesellschaften. Da gab es einen gewissen Herrn Pitak, der sich bei diesen Geschäften querlegte und mit viel Geld für die richtige Seite gewonnen werden musste.

Den Herrn Pitak habe er bei einem Essen im Münchner Hotel Vier Jahreszeiten kennengelernt, erzählt Max Strauß, ihm ist in lebhafter Erinnerung, wie der Thailänder die Visitenkarten sämtlicher Münchner Rotlichetablissments herumgezeigt habe, aber das, signalisiert der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell, interessiere das Gericht eher nicht.

Was das Gericht aber sehr gerne wüsste ist, wie Max Strauß' damaliger Verteidiger Wolfgang Dingfelder an die Unterlagen eines Kontos bei der VP-Bank in Liechtenstein kam, das den Decknamen "MaxCo" trug und auf dem die Überreste des ehemaligen Maxwell-Kontos lagen - etwa 3,2 Millionen US-Dollar.

Dieses Konto lief auf den Namen von Schreibers Ehefrau Barbara, Karlheinz Schreiber hatte Kontovollmacht, und aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass das MaxCo-Geld nach und nach entweder an Schreiber selbst oder an seine Kauferinger Firma BBC abfloss.

Das Problem für das Gericht besteht darin, dass die Kontounterlagen inzwischen von Liechtenstein auf dem Rechtshilfeweg zur Verfügung gestellt wurden, aber ausschließlich für den Anklagevorwurf der Bestechung, nicht hingegen für den der Steuerhinterziehung verwendet werden dürfen.

"Denen ist die Kinnlade runtergefallen"

Max Strauß kann diesbezüglich keine Auskunft geben. Er gibt an, nur zu wissen, dass die Unterlagen seinem Verteidiger von ungekannter Seite zugespielt worden seien. Mehr darüber könne der jüngere Bruder Franz Georg Strauß erzählen, der nach ihm als Zeuge aufgerufen wird.

Franz Georg Strauß hat damals persönlich in Liechtenstein recherchiert, stieß aber auf eine Mauer des Schweigens. "Denen ist die Kinnlade runtergefallen, als ich das Selbstauskunftsformular auf den Tisch gelegt habe", sagt er. Es war das Formular, aus dem hervorging, dass die Kontoinhaberin Barbara Schreiber war.

"Und woher hatten Sie das Formular", will der Vorsitzende Richter wissen. Das möchte Franz Georg aber nicht veraten. Er war damals Inhaber eines Fernsehsenders, und meint, er könne sich deshalb auf das Recht auf Informantenschutz berufen.

Das Gericht legt eine Denkpause ein, danach löst sich alles in Wohlgefallen auf. Franz Georg Strauß hat ein paar Telefongespräche geführt und kann jetzt die gewünschte Auskunft geben: Die Unterlagen stammten von einem ehemaligen Wirtschaftsprüfer. Das Gericht ist zufrieden. Der Nutzen für die Wahrheitsfindung in Sachen Schreiber ist nicht unmittelbar ersichtlich.

Im Video: Strauß-Söhne schildern Streitereien mit Rüstungslobbyist Schreiber.

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