Privatisierung:Leckere Autobahnen

Die SPD dachte, etwas verhindert zu haben. Stimmt aber nicht.

Von Heribert Prantl

Die SPD und ihr Parteichef haben sich kürzlich dafür feiern lassen, die von Finanzminister Schäuble geplante Privatisierung der Autobahnen verhindert zu haben. Indes: Es gab und es gibt nichts zu feiern. Die Privatisierung wird gar nicht verhindert; sie kommt jetzt nur nicht mehr so resolut, so plakativ und so selbstbewusst daher; sie schleicht sich auf Umwegen an und Stück für Stück.

Die Umwege kann man, einigermaßen versteckt, im Entwurf des Begleitgesetzes "zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems" nachlesen. Dort heißt es schon am Ende der Einführung, auf Blatt 3 von 125 Seiten, dass "private Investitionen auf Projektebene mobilisiert werden können". Das heißt: Private Konzessionen sind zwar nicht für das gesamte Autobahnnetz, aber doch für bestimmte Abschnitte, also für "Projekte" möglich. So bleibt die neu zu gründende Bundesautobahngesellschaft zwar, wie es im neuen Grundgesetzartikel vorgesehen ist, "im unveräußerlichen Eigentum des Bundes". Aber diese Bundesgesellschaft darf und soll allerlei öffentlich-private Partnerschaften betreiben. Anders gesagt: Die ganze Torte kriegen die Privaten nicht; aber eine erkleckliche Zahl von Stücken dürfen sie kaufen.

Der neue Grundgesetzartikel, der das zulässt, ist unredlich. Er firmiert als Privatisierungsverbot, ermöglicht aber die Durchbrechung des Verbots. Es handelt sich um ein Täuschungsmanöver.

© SZ vom 08.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: