Privatisierung:Autofahrer-Melkanlagen

Neuorganisation der Autobahnen? Ja! Aber im Grundgesetz müssen der Privatisierung Grenzen gesetzt werden.

Von Heribert Prantl

Das Grundgesetz ist kein Selbstbedienungsladen für Investoren; Wolfgang Schäuble will es aber in einen solchen Laden verwandeln. Sein Gesetzentwurf zur Zukunft der Bundesautobahnen lässt da wenig Zweifel zu: Eine Verfassungsänderung soll es ermöglichen, dass künftig eine GmbH oder eine AG in privater Hand ihre Geschäfte mit den Autofahrern machen darf. Das wäre nicht nur eine Neuorganisation, sondern ein gefährlicher Fehler: ein neuer Anlauf zur Privatisierung der Daseinsvorsorge.

SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel fährt seinem CDU-Finanzministerkollegen Schäuble nun in die Parade. Mit einem "So nicht!" hat er die hastige Grundgesetzänderung erst einmal gestoppt. Das Ziel neuer Verhandlungen muss es nun sein, zwar die Verwaltung der Bundesautobahnen neu zu regeln und diese dem Bund zuzuweisen (statt wie bisher den Ländern), aber zu verhindern, dass die Autobahnen dabei zu Autofahrer-Melkanlagen gemacht werden. Das heißt: Die rechtliche Zuordnung der Autobahnen zum Staat muss garantiert bleiben. Das lässt sich mit einem klaren Satz ins Grundgesetz schreiben.

Die neue Autobahn-"Infrastrukturgesellschaft" kann als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet werden; dann ist von vornherein alles klar. Wenn sie als Gesellschaft privaten Rechts gegründet wird, muss festgeschrieben sein, dass der Staat daran die Anteile halten muss.

© SZ vom 21.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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