Politicker:NPD scheitert mit Eilantrag gegen FDP-Kampagne

Die NPD ist mit einem Eilantrag gegen die Öffentlichkeitsarbeit der FDP-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Die NPD ist mit einem Eilantrag gegen die Öffentlichkeitsarbeit der FDP-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Kritikpunkte waren Schreiben der FDP-Fraktion mit wirtschaftspolitischen Positionen und sowie Kinowerbespots aus dem vergangenen Jahr. Die NPD sieht darin unzulässige Wahlwerbung. Die FDP hingegen hatte die Aktionen als zulässige Öffentlichkeitsarbeit verteidigt. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

Der Zweite Senat lehnte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen mangelnder Dringlichkeit ab. Die FDP-Fraktion habe "glaubhaft versichert", vor der Landtagswahl in Niedersachsen am kommenden Sonntag auf derartige Maßnahmen zu verzichten. Es drohe deshalb kein schwerer Nachteil für das Allgemeinwohl. Die negative Entscheidung im Eilverfahren habe keine Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten in der Hauptsache.

FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle hatte im vergangenen Jahr bundesweit Postwurfsendungen an Haushalte verschickt, unter anderem kurz vor der Wahlen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Außerdem wurden im Mai und November 2012 Kinowerbespots der FDP-Fraktion gezeigt. Auch die Grünen hatten die Maßnahmen kritisiert; in Karlsruhe geklagt hat aber nur die NPD. Wann im Hauptsacheverfahren entschieden wird, ist noch nicht absehbar.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, verteidigte die Maßnahmen: "Als Bundestagsfraktionen haben wir die Aufgabe, die Bevölkerung regelmäßig über die Arbeit unserer Abgeordneten im Deutschen Bundestag zu informieren." Hierzu gehörten auch die Schreiben Brüderles und der Film.

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