Politicker:Gericht verhandelt über Fünf-Prozent-Hürde im Saarland

Vor der Landtagswahl im Saarland will der Verfassungsgerichtshof über die Gültigkeit der Fünf-Prozent-Klausel entscheiden.

Der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken will die Wähler im Saarland schnell über die Gültigkeit der Fünf-Prozent-Hürde informieren. Drei Tage vor der Neuwahl des Landtags verhandeln die obersten Richter des Landes über eine Klage der Partei Initiative Direkte Demokratie und kündigten eine Entscheidungen für den Abend an.

Die Initiative will die umstrittene Sperrklausel im kleinsten deutschen Flächenland kippen. "Die Wähler müssen am Sonntag wissen, unter welchen Bedingungen sie wählen", sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Roland Rixecker. Sollte das Gericht die Verfassungswidrigkeit der Sperrklausel feststellen, hätten kleinere Parteien größere Chancen auf ein Mandat.

Nach Angaben von Landeswahlleiterin Karin Schmitz-Meßmer wäre ohne die Sperrklausel bei der Wahl 2009 neben CDU, SPD, Linkspartei, FDP und Grünen auch die Familien-Partei - mit einem Abgeordneten - in den Landtag eingezogen. Sie hatte 2 Prozent der Stimmen bekommen.

Die Regelung sei "historisch nicht mehr tragfähig", meinte der Vorsitzende der Initiative, Michael Elicker. "Es kann nicht sein, dass Stimmen für die Opposition umfunktioniert werden für die etablierten Parteien", sagte der Jura-Professor von der Universität des Saarlandes. Er verwies darauf, dass der Verfassungsgerichtshof bereits 2011 eine Überprüfung der Fünf-Prozent-Hürde angemahnt hatte.

Die Fünf-Prozent-Hürde gilt für die Landtagswahlen in allen 16 Bundesländern, im Saarland seit 1952. In Schleswig-Holstein ist einzig der Südschleswigsche Wählerverband der dänischen Minderheit von der Regelung ausgenommen.

© Süddeutsche.de/dpa/mkoh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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