Parteien:Fragen & Antworten: Das Rentenpaket der großen Koalition in spe

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Berlin (dpa) - Union und SPD haben im Renten-Kapitel ihres Koalitionsvertrages fast alle Versprechen aus dem Wahlkampf untergebracht.

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Berlin (dpa) - Union und SPD haben im Renten-Kapitel ihres Koalitionsvertrages fast alle Versprechen aus dem Wahlkampf untergebracht.

Es ist ein wirklich großes Rentenpaket geworden. Freuen können sich darüber langjährig Versicherte, ältere Mütter und Erwerbsgeminderte, aber auch Niedrigverdiener mit Mini-Renten. Ihnen allen winken Leistungsverbesserungen. Bezahlt werden soll das meiste aus der Rentenkasse - also von den Beitragszahlern.

Was ist mit der Mütterrente?

Bereits im kommenden Jahr sollen Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zwei statt einem Rentenpunkt gutgeschrieben bekommen. Damit erhöht sich deren Rente im Westen monatlich um 28,14 Euro, im Osten um 25,74 Euro brutto. Diese Verbesserung der Rente für ältere Mütter schlägt bei der Rentenversicherung mit 6,5 Milliarden Euro im Jahr zu Buche.

Kann man künftig auch schon mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen?

Ja, abe nur wenn man mindestens 45 Beitragsjahre einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit vorweisen kann. Das abschlagfreie Renteneintrittsalter soll aber in Stufen auf 65 Jahre angehoben werden. Die Neuregelung kostet erst mal schätzungsweise 3,5 bis 4,5 Milliarden Euro, wird aber über die Jahre billiger. Ab 2030 fallen diese Kosten ganz weg.

Gibt es auch Verbesserungen für Erwerbsgeminderte?

Ja. Wer aus Krankheitsgründen in Erwerbsminderungsrente gehen muss, soll deutlich besser gestellt werden als bisher: Zum 1. Juli 2014 soll die sogenannte Zurechnungszeit in einem Schritt um zwei Jahre auf 62 Jahre angehoben werden. Dies wirkt sich so aus, als ob die Betroffenen zwei Jahre länger Rentenbeitrag bezahlt haben - und es führt zu einer deutlich höheren Rente. Was dies die Rentenkasse kostet, ist noch nicht genau beziffert. Die Rede ist von Beträgen in der Größenordnung von zwei bis drei Milliarden Euro.

Was ist gegen Altersarmut geplant?

Bis 2017 soll eine solidarische Lebensleistungsrente eingeführt werden. Der ursprünglich für eine Mindestrente genannte Betrag von bis zu 850 Euro taucht im Vertragstext aber nicht auf. Die Lebensleistungsrente soll bekommen, wer (nach einer Übergangszeit bis 2023) als Kleinverdiener 40 Jahre lang Rentenbeiträge bezahlt hat und dennoch auf weniger als 30 Rentenentgeltpunkte kommt. Die Aufstockung auf 30 Rentenpunkte soll aus Steuermitteln bezahlt werden. Der Staat dürfte jedoch durch Minderausgaben in der Grundsicherung im Alter entlastet werden. Laut Koalitionsvertrag darf die Rentenversicherung in den kommenden vier Jahren mit einem um zwei Milliarden Euro erhöhten Bundeszuschuss rechnen.

Was sagt die Rentenversicherung?

Deren Präsident Herbert Rische befürchtet, die Umsetzung der Beschlüsse im Koalitionsvertrag setze die bislang erzielten Stabilisierungserfolge in der Rentenversicherung aufs Spiel. Bei Einführung der Kindererziehungszeiten für Geburten nach 1992 habe der Gesetzgeber ausdrücklich darauf hingewiesen hat, „dass es sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die aus Steuermitteln zu finanzieren ist. Dies muss auch für Geburten vor 1992 gelten.“ Wenn die abschlagfreie Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren aus der Rentenkasse bezahlt werde, dann stehen „damit weniger finanzielle Mittel der Rentenversicherung zur Bekämpfung von Altersarmut zur Verfügung“. Die Umsetzung der Beschlüsse zur Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente müssen aus Risches Sicht „erste Priorität“ haben.

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