Parlament:Hintergrund: Verlust von Immunität und Mandat in der Türkei

Insgesamt droht 138 von 550 Abgeordneten in der Türkei der Entzug der Immunität durch eine Abstimmung im Parlament. Das soll über eine befristete Verfassungsänderung geschehen, die von der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP angestrebt wird. (Foto: epa/dpa)

Istanbul (dpa) - Parlamentarier in der Türkei genießen normalerweise - wie in Demokratien üblich - Immunität. Das soll Abgeordneten ermöglichen, ihr Mandat frei auszuüben, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Istanbul (dpa) - Parlamentarier in der Türkei genießen normalerweise - wie in Demokratien üblich - Immunität. Das soll Abgeordneten ermöglichen, ihr Mandat frei auszuüben, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen.

Nach der türkischen Verfassung kann die Immunität aufgehoben werden, wenn ein Abgeordneter einer Straftat verdächtigt wird. Das sind aber extrem langwierige Verfahren, die für jeden einzelnen beschuldigten Abgeordneten anzuwenden sind.

Die Regierungspartei AKP wählte nun eine hoch umstrittene Abkürzung. Auf ihre Initiative hin beschloss das Parlament eine vorübergehende Verfassungsänderung mit der dafür notwendigen Zweidrittelmehrheit. Damit wird der Teil der Verfassung, der Immunität garantiert, für all jene Abgeordneten ausgesetzt, gegen die strafrechtlich relevante Vorwürfe vorliegen. Damit sind nicht nur Ermittlungen, sondern beispielsweise auch Festnahmen und Untersuchungshaft möglich.

Sollten Abgeordnete in Untersuchungshaft kommen, verlieren sie allerdings nicht automatisch ihr Mandat. Das kann erst nach einer letztinstanzlichen Verurteilung geschehen. Da es keine Nachrücker in der Türkei gibt, verliert dann auch die Partei den Sitz. Sollten mindestens fünf Prozent der Sitze frei werden, muss nach der Verfassung in diesen Wahlbezirken nachgewählt werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: