Das Kopftuchverbot an Grundschulen in Österreich ist vom Verfassungsgericht gekippt worden. Das Gesetz verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei damit verfassungswidrig, urteilten die Richter am Freitag. Es greife eine bestimmte Religion, den Islam, ohne nähere Begründung heraus, was dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspreche. Das Kopftuchverbot galt seit 2019. Geklagt hatten zwei Kinder und ihre Eltern, die einen Eingriff in Religionsfreiheit und religiöse Kindererziehung sahen. Außerdem fanden sie, der Gleichheitsgrundsatz werde verletzt, weil die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs nicht verboten seien.
Österreich:Kopftuchverbot aufgehoben
© SZ vom 12.12.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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