Österreichs Verfassungsgerichtshof hat zwei von der Regierung von Bundeskanzler Sebastian Kurz verordnete Corona-Gesetze für rechtswidrig erklärt. So sei etwa das allgemeine Betretungsverbot für öffentliche Orte im März und April zum Teil verfassungswidrig, gab das Gericht bekannt. Diese Verordnung sei nicht durch das Covid-19-Maßnahmengesetz gedeckt gewesen. Demnach hätten nur Verbote für bestimmte Orte erlassen werden dürfen, für ein allgemeines Ausgehverbot fehle die gesetzliche Grundlage. Verfassungswidrig sei auch die ungleiche Behandlung von Geschäften nach Größe gewesen. Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 400 Quadratmetern sowie Baumärkte und Gartencenter durften nach vierwöchiger Sperre Mitte April wieder aufsperren. Größere Geschäfte mussten noch länger geschlossen bleiben. Eine sachliche Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung sei nicht erkennbar.
Österreich:Corona-Gesetze rechtswidrig
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