NPD-Wahlkampfvideo:NPD-Bundesvize Schwerdt muss Entschädigung an Schüler zahlen

Die rechtsextreme NPD hat Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern ohne Zustimmung der Eltern für ein Wahlkampfvideo benutzt. Das lässt das Amtsgericht Schwerin nicht durchgehen.

Sie wurden ungefragt zu Darstellern eines NPD-Wahlkampfvideos - dafür hat ein Schweriner Gericht zwölf Jugendlichen eine Entschädigung zugesprochen. Der stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende Frank Schwerdt muss wegen des illegalen Filmens der Schüler insgesamt 12.000 Euro zahlen.

Jeder Schüler soll 1000 Euro bekommen. Diese Entscheidung gab das Amtsgericht Schwerin bekannt. Die Neuntklässler aus dem Kreis Vorpommern-Greifswald waren mit ihrem Sozialkundelehrer vor der Landtagswahl 2011 in der Stadt zum Thema Wahlkampf unterwegs. Der Spitzenkandidat der rechtsextremen NPD, Udo Pastörs, steuerte auf die Gruppe zu und redete etwa eine halbe Stunde auf sie ein.

Ein NPD-Aktivist filmte die Szene, später wurde das 17-Minuten-Video online gestellt. Die Eltern der Jugendlichen wurden nicht um Zustimmung gebeten. Für das Gericht war Schwerdt der presserechtlich Verantwortliche. Gegen das Urteil kann er noch Berufung einlegen.

Die Jugendlichen seien instrumentalisiert worden, so der Richter. Allerdings sei auch der Lehrer der Schulklasse nicht schuldlos am Entstehen des NPD-Videos. Er habe nicht verhindert, dass Pastörs seine "Propagandarhetorik des Dritten Reichs" vor den Schülern ausgebreitet habe. Der Lehrer habe ihn vielmehr nach dem Motto: "Na, fragen wir ihn doch gleich mal" regelrecht eingeladen.

Die Schüler hatten jeweils 2000 Euro Entschädigung verlangt. Der Anwalt der Kläger, Johannes Menting, zeigte sich dennoch zufrieden mit dem Urteil. Das Gericht habe festgestellt, dass die NPD sich nicht auf Kosten von Jugendlichen profilieren dürfe.

© Süddeutsche.de/dpa/mike - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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