Niedersachsen:Schüler muss Tablet selbst zahlen

Auch Schüler einer iPad-Klasse haben nach einer Entscheidung des niedersächsischen Landessozialgerichtes keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Tablet. In dem am Montag veröffentlichten Beschluss geht es um eine Sechstklässlerin aus der Region Hannover, deren Familie Hartz IV bezieht. Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres war durch die Schule die unterstützende Nutzung eines iPads vorgesehen, sagte ein Gerichtssprecher in Celle. Die Schülerin habe sich für das teuerste Neugerät entschieden und beim Jobcenter die Erstattung von etwa 460 Euro beantragt. (L 7 AS 66/19) Die Schülerin habe sich ohne iPad ausgegrenzt gefühlt, erläuterte der Sprecher. Ihre Eltern hätten der Einführung einer iPad-Klasse nur zugestimmt, weil sie glaubten, die Kosten vom Jobcenter ersetzt zu bekommen. Das Jobcenter war den Angaben zufolge lediglich bereit, ein Darlehen zu gewähren. Das Landessozialgericht bestätigte die Auffassung des Jobcenters, Kosten für digitale Geräte seien aus dem Regelbedarf zu bestreiten.

© SZ vom 03.11.2020 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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