Nahostkonflikt:Israels Regierung erkennt illegale Siedlungen an

Die israelische Regierung hat drei illegal errichtete Siedlungen im besetzten Westjordanland nachträglich anerkannt.

Die israelische Regierung hat drei illegal errichtete Siedlungen im besetzten Westjordanland nachträglich anerkannt. Wie das Büro von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu am Dienstag mitteilte, entschied ein Ministerkomitee am Vorabend, die Siedlungen Bruchin, Rechelim und Sansana rückwirkend zu genehmigen.

Die Siedlungspolitik ist ein Haupthindernis für Friedensverhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern. Die Uno betrachtet Siedlungen auf palästinensischem Gebiet auch dann als unrechtmäßig, wenn Israel sie erlaubt. Die Entscheidungen der Regierung sind jedoch innerhalb des israelischen Rechtssystems wichtig. Der Oberste Gerichtshof hatte die Regierung aufgefordert, den Status dieser drei Siedlungen zu klären, die bereits in den 1990er Jahren errichtet wurden. Insgesamt leben dort mehr als 800 Menschen. Im Westjordanland haben sich mehr als 340.000 jüdische Siedler niedergelassen, im Ostteil Jerusalems mehr als 200.000.

Die israelische Organisation Peace Now kritisierte die jüngste Entscheidung des Ministerkomitees. Der Beschluss zeige, dass es die "wahre Politik" der Regierung sei, "neue Kolonien zu errichten und sich nicht auf den Frieden zuzubewegen", erklärte eine Vertreterin von Peace Now. Vor einer Woche übergab eine kleine Delegation der Palästinener Netanjahu ein Schreiben von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas. Darin erklärte Abbas sein Bereitschaft zur "unverzüglichen" Wiederaufnahme der Friedensverhandlungen. Allerdings werde es keinen Dialog ohne einen Stopp der Siedlungsaktivitäten und die Anerkennung der Grenzen von 1967 geben können.

In einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des Ministerkomitees zu den drei Siedlungen sagte Abbas' Sprecher Nabil Abu Rudeina, dies sei wohl "die Antwort" auf das Schreiben des Palästinenserpräsidenten.

© Süddeutsche.de/AFP/mane - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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