Menschenrechtsgerichtshof:Psychiatrie-Opfer scheitert mit Klage

Die Frau hatte schon einmal gegen Deutschland geklagt, weil sie gegen ihren Willen und ohne eine richterliche Anordnung eingewiesen worden war.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat am Donnerstag die Klage einer Frau gegen Deutschland abgewiesen, die von 1977 bis 1979 gegen ihren Willen in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik war. 2005 hatte Straßburg ihr eine Entschädigung in Höhe von 75 000 Euro zugesprochen. Die Einweisung ohne richterliche Anordnung habe gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Im neuen Verfahren wandte sich die Frau gegen die Entscheidungen mehrerer deutscher Gerichte, die ihr Prozesskostenhilfen sowie eine Neuaufnahme des Verfahrens gegen die Klinik verweigert hatten. Der Menschenrechtsgerichtshof betonte, die neue Klage enthalte keine neuen Fakten. Zudem verwies Straßburg auf eine von der Bundesregierung angebotene Entschädigung in Höhe von 17 000 Euro.

© SZ vom 20.07.2018 / KNA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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